Steuerberatung: Ihr Vertrauen ist für uns Auftrag
Steuerberatung ist eine qualitativ hochwertige und ansprechende Beratungsleistung basierend auf langjähriger Erfahrung. Damit kommt zum Ausdruck, dass Sie als Klientin und Klient bei uns eine ganz individuelle Beratung genießen. Gute Steuerberater*innen sind in der Lage zu erkennen, welches Wissen ihren Klientinnen und Klienten für bestimmte Situationen fehlt und können „punktgenau“ zur Verfügung stehen. Wir kümmern uns um die Korrespondenz mit dem Finanzamt. Bei Betriebsprüfungen, Lohnabgabenprüfungen und Finanzstrafverfahren reden wir mit der Behörde. Kurz gesagt: Wir vertreten Sie steueroptimal.
Welche Leistungen im Bereich Steuerberatung erhalten Sie noch?
Erstellung von Jahresabschlüssen
Im Rahmen der Erstellung Ihres Jahresabschlusses erstellen wir, je nach Gewinnermittlungsart, Ihre Bilanz, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Überschussrechnung. Selbstverständlich füllen wir die vom Finanzamt angeforderten Formulare wie Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Kraftfahrzeugsteuererklärung, u.ä. für Sie aus. Elektronisch werden diese dann an das für Sie zuständige Amt übermittelt.
Personalverrechnung
Im Rahmen der Personalverrechnung erstellen wir für Sie die monatliche Gehalts- bzw. Lohnverrechnung Ihrer Mitarbeitenden. Wir bieten Ihnen auch Hilfe für Sonderfragen im Rahmen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, sowie beim Abschluss von Dienstverträgen an. Jahresauswertungen, wie z.B. Jahreslohnzettel, Kommunalsteuererklärungen u.ä. werden automatisch an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.
Buchhaltung
Wir erstellen Ihre monatliche Buchhaltung und übermitteln für Sie die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) elektronisch an das für Sie zuständige Finanzamt. Selbstverständlich erhalten Sie jedes Monat Auswertungen wie Saldenliste, kurzfristige Erfolgsrechnung, Offene-Posten-Liste u.a.
Arbeitnehmerveranlagungen
Wir erstellen für Sie die steueroptimale Arbeitnehmerveranlagung. Ihre Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb von 5 Jahren beantragt werden. Die Geltendmachung des Pendlerpauschales oder des Familienbonus plus bewirken ebenfalls Steuerrückzahlungen.
Vertretung bei Betriebsprüfungen
Wird Ihr Betrieb vom Finanzamt geprüft, organisieren wir für Sie die logistische Abwicklung. Das heißt, wir vereinbaren mit der Betriebsprüferin/dem Betriebsprüfer den Prüfungsort und den Prüfungsbeginn, bereiten die Unterlagen entsprechend auf und übergeben diese der Finanzbeamtin/dem Finanzbeamten. Treten Fragen auf, versuchen wir diese gemeinsam mit Ihnen zu beantworten. Sollte eine Berufung notwendig sein, übernehmen wir natürlich Ihre Vertretung vor den Finanzbehörden. Wird die Personalverrechnung von uns erstellt, findet meist die Prüfung Ihrer Lohnabgaben direkt bei uns in der Kanzlei statt.